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Privatgutachten

… sind Gutachten im Auftrag einer Firma oder Privatperson, wie z.B.

  • Gutachten für Investitionsentscheidungen,
  • Projektvorbereitende Gutachten (z.B. Machbarkeitsstudien)
  • Projektbegleitende Gutachten (Fertigstellungsgrad, Abnahmen, Qualitätsprüfungen)

Privatgutachten können in streitbaren Angelegenheiten auch zur
Abschätzung der Aussichten eines Gerichtsprozesses und zur späteren
Verwendung als Parteigutachten im Prozess in Auftrag gegeben werden.