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Schiedsgutachten

… sind die Grundlage für eine aussergerichtliche Streitschlichtung
oder -beilegung (§§ 317 ff. BGB) . Im Gegensatz zum Parteigutachten werden sie von beiden Parteien zusammen in Auftrag gegeben (Schiedsgutachtenabrede).

In einem Schiedsgutachten werden aus neutralem Blickwinkel die streitbaren Positionen der Parteien erfasst und auf dieser Grundlage ein fairer Vergleich ausgearbeitet.

Das Ergebnis des Schiedsgutachtens ist für beide Parteien bindend.