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der Sachverständige

Ein Sachverständiger wird immer dann tätig, wenn eine unabhängige fachliche Beurteilung benötigt wird oder komplexe technische Zusammenhänge allgemeinverständlich aufbereitet werden sollen.

Häufig wird ein Sachverständiger als neutrale Instanz eingeschaltet, wenn es Differenzen zwischen Parteien über die Erfüllung oder Nichterfüllung eines bestimmten (technischen) Sachverhaltes gibt, oder wenn ein bestimmter Zustand oder Sachverhalt zur späteren Verwendung festgehalten und dokumentiert werden muss.

Die vom Sachverständigen erstellten Gutachten dokumentieren neutral und objektiv den jeweiligen Sachstand dienen somit  z.B. zur

  • Beweissicherung (selbständiges Beweisverfahren  §§485 ff. ZPO)
  • Schadensfeststellung
  • Vorbereitung eines juristischen Verfahrens
  • Absicherung von Ansprüchen
  • Beratung zur Unterstützung von Entscheidungen
  • Unterstützung bei Verhandlungen mit Lieferanten oder Behörden
  • Wertermittlung